Dauer von Arbeitslosengeld
Die Zeit, in der Arbeitslosengeld gezahlt wird, hängt davon ab, wie lange in den letzten 7 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit Versicherungsbeiträge eingezahlt wurden. Die genaue Dauer, für die Arbeitslosengeld gezahlt wird, lässt sich nachfolgend ablesen. Die aktuellen Zeiten entnehmen Sie bitte der Tabelle der Bundesagentur
| für Arbeit nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten | und nach Vollendung des .... Lebensjahres ... | Monate |
| 12 | 6 | |
| 16 | 8 | |
| 20 | 10 | |
| 24 | 12 | |
| 30 | 55 | 15 |
| 36 | 55 | 18 |
Es gibt Sonder- und Übergangsregelungen, die hier nicht dargestellt werden. so etwa für Wehr- oder Zivildienstleistende, die in den letzten 3 Jahren 10 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben und unter bestimmten Umständen für ältere Arbeitslose. Achtung: Ab dem 1.1.2006 entfallen die Sonderregelungen teilweise!
Die Höhe des Arbeitslosengeldes
Sie ist abhängig von folgendem:
- der Höhe des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt wurde
- bzw. die Höhe anderer versicherungspflichtiger Entgelte aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit (zu nennen sind etwa Krankengeld, versicherungspflichtiges Entgelt bei Wehr- oder Zivildienst)
- die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse
- das Vorhandensein eines Kindes gem. § 32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz
Die Agentur für Arbeit berechnet ein wöchentliches Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird für jeden Kalendertag geleistet, für den ein Anspruch auf volle Auszahlung besteht.
Der Widerspruch gegen den Arbeitslosengeldbescheid
Gegen den Bewilligungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Arbeitsagentur eingelegt werden, wenn man der Meinung ist, dass mehr Arbeitslosengeld zusteht, als zuerkannt worden ist oder man eine Kürzung des Arbeitslosengeldes als unrechtmäßig empfindet, oder aus ähnlichen Gründen. Der Widerspruch muss begründet werden. Die Agentur für Arbeit prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob dem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
Die Klage gegen den Arbeitslosengeldbescheid
In dem Fall, dass der Bescheid des Arbeitsamtes auch nach dem Widerspruch nicht abgeändert wurde, besteht die Möglichkeit, den Bescheid im Wege der Klage anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage beim zuständigen Sozialgericht. Ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich.
