Arztrecht
Arzthaftungsrecht ist das Recht der Arzthaftung und damit Teil des Medizinrechts. Arzthaftung umschreibt die Einstandspflicht des Arztes für die Folgen schuldhaft und fehlerhaft durchgeführter medizinischer Behandlungen.
- Fehldiagnosen / Therapiefehler
- Fehlmedikation
- Fahrlässige Tötung Geburtsschaden:
- Behinderungen
- Sauerstoffmangelsyndrom
- Verspäteter Kaiserschnitt
- Fehlgeburt
Ihr Recht:
- Schmerzensgeld
- Schmerzensgeldrente
- Schadenersatz
- Verdienstausfall
- Unterhalt
- Kostenerstattung
Jedes Jahr kommen tausende Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler dauerhaft zu Schaden. Bisher bewegten sich die in Deutschland gezahlten Entschädigungen für ärztliche Kunstfehler auf einem geringen Niveau, das in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zum individuellen erlittenen Leid der Betroffenen steht. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist auf diesem Rechtsgebiet unumgänglich. Ich setze mich für Sie dafür ein, dass ärztliche Behandlungsfehler durch angemessene Schmerzensgelder und Entschädigungen ausgeglichen werden und es nicht nur bei einer symbolischen Wiedergutmachung verbleibt.
- Justitiable Sachverhalte im Bereich Arzthaftung und Arzthaftungsrecht
- Verdacht eines Behandlungsfehlers
- Verhaltensempfehlungen für Ärzte nach einem Behandlungszwischenfall
- Die Patientenaufklärung vor medizinischen Eingriffen
- Verpfuschte Haartransplantation
- Vollbeherrschbare Risiken im Krankenhaus
- Der Ausschluß von Schäden an fremden beweglichen Sachen in der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung
- Die Haftung von Rettungsdienst und Notarzt Unklarheit über den Anspruchsgegner
- Ärztliche Aufklärung bei kosmetischen Operationen
